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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Lagerräumen, Stand 10.03.2024 

Vermieter
MD Selfstorage GmbH,
Robert-Koch-Straße 7, 76287 Rheinstetten,
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Maurer

 

Mieter
Kunde, entsprechend der bei Buchung eingegebenen Daten,
unter Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen.

 

I.       Mietgegenstand

Es wird in den Räumlichkeiten des Lagergebäudes unter der Adresse Karlsruherstraße 27, 76437 Rastatt (nachfolgend: „Lagergebäude“ genannt) der mit der Buchung bestätigte Lagerraum vermietet (nachfolgend „Mietsache“ genannt).

 

II.       Mietzweck

Die Anmietung erfolgt als Lagerraum. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache ausschließlich zu diesem Zweck zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich überdies, die Mietsache nur so zu nutzen, dass hieraus keine Umweltschäden und keine Gefahren für Rechtsgüter des Vermieters und Dritter entstehen können.

 

Insbesondere ist es ihm untersagt, feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, Wasser gefährdende oder übelriechende Stoffe zu lagern. Das Lagerverbot gilt weiterhin für Güter, die verderben, verfaulen, Ungeziefer anlocken können, sowie darüber hinaus für lebende Tiere und Pflanzen. Die – auch nur vorübergehende – Nutzung der Mietsache zum Aufenthalt von Personen ist untersagt.

 

Die Benutzung der Mietsache zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Eine Erteilung erfolgt nur für den Einzelfall und kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses widerrufen werden.

Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache – ganz oder teilweise – einem Dritten zu überlassen, insbesondere den Lagerraum weiter zu vermieten.

 

III.       Mietzeit und Kündigung

1.      Das Mietverhältnis beginnt zu dem in der Buchung bestätigten Datum.

2.      Die reguläre Mindestmietdauer beträgt 1 Monat. Die Mindestmietdauer bei Sonderangeboten beträgt den dem jeweiligen Sonderangebot zugrunde liegenden Zeitraum. Die Mindestmietdauer bei Saisonangeboten (bspw. Reifeneinlagerung) beträgt den der jeweiligen Saison zugrunde liegenden Zeitraum (i.d.R. 6 Monate). Die Mindestmietdauer bei den zur Kraftradeinlagerung vorgesehenen Lagerflächen beträgt 6 Monate.

3.      Das Mietverhältnis läuft nach Ablauf der Mindestmietdauer auf unbestimmte Zeit weiter und ist nach Ablauf der Mindestmietdauer jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu einem Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

4.      Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Mietverhältnisses fort, auch ggf. ohne Widerspruch des Vermieters, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert (§ 545 BGB findet keine Anwendung).

5.      Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden.

 

IV.       Mietzins

1.      Der monatliche Mietzins der Mietsache beträgt den bei der Buchung bestätigten Mietpreis pro Monat.

2.      Der Mietzins wird im Einzugsmonat anteilig der verbleibenden Tage des Einzugsmonats berechnet.

3.      Der Mietzins für Sonderangebote wird bei der Buchung anhand der dem jeweiligen Sonderangebot zugrunde liegenden Mindestmietdauer zur Vorauszahlung berechnet.

4.      Der Mietzins für Saisonangebote wird bei der Buchung anhand der dem jeweiligen Saisonangebot zugrunde liegenden Mindestmietdauer zur Vorauszahlung berechnet.

5.      Der Mietzins wird nach Ablauf eines zeitlich befristeten Sonder- und/oder Saisonangebots automatisch an den regulären Mietzins der gebuchten Box angepasst.

 

V.       Zahlung des Mietzinses

1.      Der Mietzins gem. IV ist bei Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig.

2.      Die Mieten für weitere Monate, für die keine Vorauszahlung erfolgt ist, sind jeweils monatlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.

3.      Die Zahlung hat über die bei der Buchung angebotenen Zahlungswege zu erfolgen. Sollte die Option „später zahlen“ angeboten werden, so ist dies ausschließlich mit einer Bezahlung über PayPal an info@md-selfstorage.de abzuwickeln und eigenständig unter Einhaltung der o.g. Fristen zu initiieren.

4.      Vorauszahlungen aufgrund von Sonderangeboten oder Saisonangeboten sind nicht erstattungsfähig, es gilt die dem jeweiligen Sonderangebot oder Saisonangebot zugrunde liegende Mindestmietdauer.

5.      Sonderangebote, Saisonangebote und/oder sonstige Rabattaktionen sind nicht miteinander kombinierbar.

6.      Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und für jede schriftliche Mahnung eine Gebühr von 3,50 € zu erheben.

7.      Befindet sich der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, so sind Zahlungen, sofern der Mieter sie nicht anders bestimmt, zunächst auf etwaige Kosten, dann auf die Zinsen, sodann auf die Mietsicherheit und zuletzt auf die Hauptschuld, und zwar zunächst auf die ältere Schuld, anzurechnen.

8.      Für jede Zahlungsrückführungen des Mieters, die der Vermieter nicht zu verschulden hat, erhebt der Vermieter eine Servicepauschale i.H.v. 20,00 EUR.

 

VI.       Mietsicherheit

1.      Eine Mietsicherheit in Höhe von 250 EUR ist unmittelbar bei Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig.

2.      Der Vermieter zahlt dem Mieter für die Mietsicherheit keine Zinsen. Eine Verrechnung der Kaution durch den Mieter mit der letzten Miete ist nicht gestattet.

3.      Die Mietsicherheit wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache abgerechnet und zurückgezahlt, sobald übersehbar ist, dass dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen.

 

VII.       Haftung

1.      Schadenersatzansprüche des Mieters gleich welcher Art einschließlich solcher aus vorvertraglichem Verschulden und unerlaubter Handlung sind beschränkt auf Fälle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Vermieter oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

2.      Für leichte Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – haftet der Vermieter nur, wenn dadurch eine ihm obliegende Hauptpflicht nachhaltig verletzt wird. Eine Hauptpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In solchen Fällen ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf den typischerweise entstehenden vorhersehbaren und unmittelbaren Schaden. Sonstige Haftungsbeschränkungen des Vermieters bleiben unberührt.

3.      Nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1. und 2. ist eine Haftung des Vermieters ebenfalls ausgeschlossen für durch Feuer, Rauch, Ruß, Schnee, Wasser, Schwamm und allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit entstehende Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung der Mietsache entstanden sind und der Vermieter es trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung des Mieters unterlassen hat, innerhalb angemessener Frist die Mängel zu beseitigen. Die weitergehende Haftung des Vermieters gemäß § 536a BGB wegen anfänglicher Mängel wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung des Vermieters wegen Arglist gemäß § 536 d BGB bleibt unberührt.

4.      Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung der Mietsache und des Lagergebäudes sowie sämtlicher zum Lagergebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die der Mieter, seine Angehörigen, seine Mitarbeiter, seine Untermieter oder sonstige Personen verursachen, die auf seine Veranlassung mit der Mietsache oder dem Lagergebäude in Berührung kommen.

5.      Störungen des Mietgebrauchs durch andere Mieter oder sonstige Dritte (z.B. durch Verkehrsumleitungen, Ausgrabungen, Straßensperrungen, Geräusch-, Geruchs- oder Staubbelästigungen oder ähnliches) begründen unabhängig vom Ausmaß keinen Fehler der Mietsache, soweit sie nicht vom Vermieter aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten sind. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen, auf die Beseitigung ihm bekanntgegebener Störungen hinzuwirken.

6.      Die unter Ziffern 1., 2., 3. und 5. aufgeführten Haftungsbeschränkung beziehen sich nicht auf fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.      Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, die eingebrachten Sachen gegen Entwendung, Beschädigung, Verlust etc. in ausreichender Höhe zu versichern (Außenversicherung zur Hausratversicherung, etc.). Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter eine solche Versicherung zugunsten des Mieters nicht abgeschlossen hat.

 

VIII.       Ausbesserungen und bauliche Veränderungen durch den Vermieter

1.      Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Lagergebäudes oder der Mietsache oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Das gilt auch für Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die zwar nicht notwendig, aber doch zweckmäßig sind, insbesondere der Modernisierung und/oder besseren Ausnutzung des Lagergebäudes oder der Einsparung von Heizenergie dienen, wenn sie den Mieter nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei Wertverbesserungs- oder Energiesparmaßnahmen benachrichtigt der Vermieter den Mieter einen Monat vor Beginn der Maßnahme über deren Beginn und voraussichtliche Dauer. Soweit erforderlich, muss der Mieter bei Durchführung dieser Arbeiten mitwirken, z.B. durch vorübergehende Umräumung von gelagerten Gegenständen usw. Verletzt der Mieter diese Pflichten, so haftet er dem Vermieter für etwa entstehende Mehrkosten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Arbeiten zügig durchführen zu lassen. Das Kündigungsrecht des Mieters nach § 554 III Satz 2 BGB ist ausgeschlossen.

2.      Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er nur dann die Miete mindern, ein Zurückhaltungsrecht ausüben, aufrechnen oder Schadenersatz verlangen, wenn es sich um Arbeiten handelt, die den Gebrauch der Mietsache oder der Ersatzräume zu dem vereinbarten Zweck ganz ausschließen oder wesentlich beeinträchtigen.

 

IX.       Betreten der Mietsache

Dem Vermieter oder von ihm Beauftragten ist das Betreten der Mietsache aus wichtigem Grund jederzeit, ansonsten nach rechtzeitiger Ankündigung gestattet.

 

X.       Ansprüche bei Beendigung des Mietverhältnisses – Unterlassen der vollständigen Räumung der Mietsache bei Beendigung des Mietvertrages – Öffnen der Mietsache durch den Vermieter

1.      Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in dem Zustand (besenrein und fleckenfrei) zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn des Mietverhältnisses befand. Der Mieter hat insbesondere alle eingebrachten Sachen zu entfernen und etwaige notwendige Schönheitsreparaturen sowie Instandhaltungs- oder -setzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen, soweit es sich um Schäden innerhalb der Mieträume, die aus dem Risikobereich des Mieters stammen, handelt.

2.      Sofern der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache ganz oder teilweise nicht geräumt hat, und der Vermieter den Mieter anschließend zur vollständigen Räumung zweimal mit einer Frist von jeweils zwei Wochen aufgefordert hat, und in beiden Aufforderungen jeweils die Räumung der Mietsache, Inbesitznahme zurückgelassener Gegenstände sowie deren Verwertung / Entsorgung nach fruchtlosem Fristablauf angedroht hat, ist der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf der in der 2. Aufforderung gesetzten Frist berechtigt, die Mietsache zu öffnen. Die Öffnung der Mietsache hat in diesem Fall in Gegenwart von zwei Drittem zu erfolgen und die in der Mietsache zurückgelassenen Gegenstände sind in ein Protokoll aufzunehmen.

XI.       Sicherungsübereignung – Verwertung und Entsorgung vom Mieter zurückgelassener Sachen

1.      Der Mieter überträgt dem Vermieter sein Eigentum oder etwaige Anwartschaftsrechte an allen Gegenständen, die der Mieter während der Dauer des Mietverhältnisses in der Mietsache einlagert. Die sicherungsübereigneten Gegenstände werden nachfolgend auch als das „Sicherungsgut“ bezeichnet. Die Sicherungsübereignung ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von mindestens zwei monatlichen Raten in Verzug kommt. Die Übergabe des Sicherungsguts an den Vermieter wird dadurch ersetzt, dass der Mieter das Sicherungsgut für den Vermieter unentgeltlich verwahrt. Der Mieter erteilt dem Vermieter bereits jetzt seine Zustimmung zur Verwertung des Sicherungsgutes nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.

2.      Das Sicherungsgut dient dem Vermieter als Sicherheit für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis. Der Mieter bleibt auch nach der Sicherungsübereignung und auch nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne dieser Vorschrift zur Nutzung des Sicherungsgutes berechtigt. Er darf das Sicherungsgut aus der Mietsache entfernen und uneingeschränkt über das Sicherungsgut verfügen.

3.      Dem Mieter steht gegenüber dem Vermieter ein schuldrechtlicher Anspruch auf Freigabe des Sicherungsgutes zu, soweit der Wert der übertragenen Sicherheiten mehr als 110% der besicherten Forderungen beträgt. Die Sicherungsübereignung endet im Wege einer auflösenden Bedingung und der Mieter erlangt das Volleigentum bzw. das volle Anwartschaftsrecht zurück, soweit das Sicherungsgut aus der Mietsache entfernt wird.

4.      Der Vermieter ist nach Eintritt der aufschiebenden Bedingung im Sinne von Abs. 1 nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze zur Verwertung des Sicherungsgutes berechtigt,

 

a)    soweit der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Höhe von zwei monatlichen Raten in Verzug ist und der Vermieter nach § 3 dieses Mietvertrages zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt ist

 

oder

 

b)    soweit der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache nicht geräumt hat und der Vermieter dem Mieter die Verwertung des Sicherungsgutes unter zweimaliger Setzung einer Frist von jeweils einem Monat schriftlich angedroht hat und diese Frist abgelaufen ist.

 

5.      Im Rahmen der Verwertung des Sicherungsgutes ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu räumen und das Sicherungsgut in Besitz zu nehmen.

6.      Der Vermieter ist berechtigt, das Sicherungsgut nach billigem Ermessen und auf Kosten des Mieters zu verwerten. Unverwertbare und offensichtlich wertlose Gegenstände dürfen entsorgt werden. Der Vermieter hat bei der Verwertung des Sicherungsgutes auf die berechtigten Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Insbesondere wird er das Sicherungsgut nur insoweit verwerten, als dies zur Befriedigung der gemäß diesem Vertrag besicherten Ansprüche notwendig ist. Ein aus der Verwertung erwachsender Übererlös ist an den Mieter auszukehren.

 

XII.       Temperatur im Mietgegenstand

Die Mindesttemperatur im Mietgegenstand beträgt ca. 5-8° C. Eine Kühlung findet nicht statt.

 

XIII.       Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

 

XIV.       Versicherungsschutz

Versicherungsschutz des Lagerguts wird empfohlen.

 

XV.       Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

1.      Der Mieter hat die Informationen zum Datenschutz gemäß Anlage 4 dieses Vertrages zur Kenntnis genommen und ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzerklärung verarbeitet werden.

2.      Zu den personenbezogenen Daten, auf die sich diese Einwilligungserklärung bezieht, zählen alle Angaben, die der Mieter dem Vermieter übermittelt oder die bei ihm, in allgemein zugänglichen Quellen oder bei Dritten erhoben werden.

3.      Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union.

4.      Diese Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten kann jederzeit schriftlich (z.B. per E-Mail) widerrufen werden. Wird die Einwilligung widerrufen, wirkt der Widerruf nur für die Zukunft. Ein Widerruf lässt die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten aufgrund anderer Rechtsgrundlagen unberührt.

5.      Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er ausreichend über die jeweils beabsichtigten Verarbeitungen seiner personenbezogenen Daten informiert worden ist und freiwillig sein Einverständnis in die Verarbeitung erklärt.

 

XVI.       Hausordnung

Der Mieter erkennt die in Anlage 1 aufgeführte Hausordnung an, die ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages gilt.

 

 

XVII.       Zusatzvereinbarung

KEINE

 

 

Anlage 1 – Hausordnung

 

1.      Im gesamten Lagergebäude herrscht aus Sicherheitsgründen Rauchverbot.

 

2.      In der Mietsache, dem Lagergebäude sowie auf dem gesamten dazugehörigen Grundstück dürfen:

       Fahrzeuge, Maschinen, Geräte, Container, Anlagenteile oder sonstige Gegenstände nicht gereinigt, gewaschen, gewartet oder mit Betriebsstoffen versorgt werden;

       Wasser gefährdende Stoffe oder Stoffe oder Gegenstände, die mit Wasser gefährdenden Stoffen verunreinigt oder behaftet sind, nicht gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden; dies umfasst auch das kurzzeitige Abstellen, Ablegen, Aufbewahren oder Zwischenlagern solcher Stoffe oder Gegenstände.

       Verderbliche Nahrungsmittel oder sonstige verderbliche Ware, Lebewesen (egal welcher Art), leicht entflammbare Materialien bzw. Stoffe, Waffen, Sprengstoffe oder andere explosive Substanzen (egal welcher Art), Drogen, Suchtgifte, Chemikalien, radioaktive Materialien, toxische Abfallstoffe, Sondermüll (egal welcher Art) oder andere gefährliche Materialien, die durch Emission Dritte beeinträchtigen können, nicht gelagert werden.

 

3.      In den regulären Lageräumen dürfen weder Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Scooter etc.) mit Verbrennungs- noch mit Elektromotoren (inkl. der dazugehörenden Batterien / Akkus) gelagert werden.

In den speziell für die Einlagerung von Krafträdern ausgewiesenen Lagerflächen ist darauf zu achten, dass die Menge an Kraftstoff im Tank auf ein Minimum beschränkt ist (der Vermieter ist zur stichprobenweisen Kontrolle ermächtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet). Zudem ist der Mieter dazu verpflichtet, eine Ölmatte unter das Fahrzeug zu legen und dieses nur in abgekühltem Zustand ins Lagergebäude zu verbringen. Das Anlassen und Betreiben von Fahrzeugen im Lagergebäude ist nicht gestattet.

 

4.      Der Zutritt zur Mietsache besteht nur während der Öffnungszeit des Lagergebäudes. Der Vermieter behält sich vor, neben den allgemeinen Öffnungszeiten auch lagerraumspezifische Öffnungszeiten festzulegen. Die Öffnungszeiten können mit einer Frist von 4 Wochen (Bekanntmachung durch Aushang im Eingang) jederzeit geändert werden.

 

5.      Ein- oder auszulagernde Gegenstände dürfen nur mit dem Lastenaufzug transportiert werden – nicht über die Treppen.

6.      Anfallendes Verpackungsmaterial und Müll jeglicher Art sind durch den Mieter zu entsorgen. Das Zurücklassen im Lagergebäude und auf dem Gelände des Vermieters ist untersagt.

7.      Sind Schließungszeiten für die Eingangstüren festgelegt, so sind diese unbedingt zu beachten. Der Mieter muss sicherstellen, dass die Türen und Tore nach dem Betreten oder Verlassen geschlossen sind.

8.      Durch Fehlverhalten ausgelöste Alarme und denen zur Folge in Rechnung gestellten Leistungen der Polizei, etc., werden an den Mieter weiterberechnet.

9.      Hunde sind im Lagergebäude und auf der Ladezone nicht erlaubt.


Anlage 2 – Datenverarbeitung

Hinweise zur Datenverarbeitung

 

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

 

Verantwortlicher:
MD Selfstorage GmbH, Vertreten durch deren Geschäftsführer Daniel Maurer, Robert-Koch-Straße 7, 76287 Rheinstetten, Deutschland, Email: info@md-selfstorage.de, Telefon: +49 (0)7222 901 7777.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von MD Selfstorage GmbH ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Daniel Maurer, beziehungsweise unter info@md-selfstorage.de erreichbar.

 

2. Erhebung & Speicherung personenbezogener Daten, Art & Zweck der Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind (u. U. Bankverbindung)

 

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
  • zur Korrespondenz mit Ihnen;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung des Vertragsverhältnisses und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich. Die für die Vertragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vertrag beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

 

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

 

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

 

5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

 

Wenn Sie widersprechen möchten, genügt eine E-Mail an info@md-selfstorage.de.

 

Die obigen Hinweise zur Datenverarbeitung habe ich erhalten und akzeptiere die Datenverarbeitung gemäß dieser Hinweise.

 

Anlage 3 – Widerrufserklärung
Wenn Sie als Verbraucher handeln, gilt für Sie Folgendes:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

MD Selfstorage GmbH, Robert-Koch-Straße 7, 76287 Rheinstetten

Telefon: 07222 901 7777 

E-Mail: info@md-selfstorage.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief, Telefax,  E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ich stimme ausdrücklich zu und verlange, dass MD Selfstorage GmbH mit der Dienstleistung sofort beginnt, obwohl die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, und bin in Kenntnis, dass mein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 4 BGB).

 

Anlage 4 – Muster Widerrufsformular 
Eine Standardversion eines Widerrufs finden Sie hier als Download:


Widerrufsformular